Bestatter und Bestatterin beraten die Angehörigen eines Verstorbenen und übernehmen für sie auf Wunsch alle Tätigkeiten, die mit dem Todesfall zusammenhängen. Sie kennen die diesbezüglichen staatlichen Vorschriften. Zum Einsargen und Aufbahren muss geklärt werden, welche Art Sarg? Welches Holz? Wie soll die Innenausstattung sein? Zur Aufbahrung: Wie soll der Tote präsentiert werden? Ebenso muss geklärt werden, ob der Sarg aus dem Spital zum Friedhof oder Krematorium überführt werden muss, genauer gesagt: von welchem Spital zu welchen Friedhof oder ob er gar aus dem Ausland in die Schweiz oder von hier ins Ausland transportiert werden muss. Sie organisieren die Begräbnisfeier, bestellen Blumen, Kränze und Sargschmuck wie auch die Trauerdrucksachen, bei deren Formulierung sie ebenfalls geholfen haben. Sie kennen sich aus, welche Formalitäten im Sterbefall erledigt werden müssen. Zivilstandesamt, Versicherungen etc.
 
Der Bestatter überführt die Verstorbenen vom Sterbeort zum Aufbahrungsort im In- und Ausland. Er überführt Urnen vom Krematorium auf den Friedhof und hilft bei Trauerfeiern mit. Er rekonstruiert im möglichen Rahmen Unfall - und Suizidopfer, sorgt für die hygienische Totenversorgung und für ein korrektes pietätvolles Begräbnis.

Der Beruf des Bestatters löst bei vielen Menschen ein Unwohlsein aus, da er eng mit dem Tod und der Vergänglichkeit des Menschen verbunden ist. Was viele nicht wissen, ist, dass nur ungefähr 10% der Arbeit des Bestatters auch wirklich mit dem Leichnam zu tun hat.

Der weitaus größere Teil beschäftigt sich damit, den Verwandten und Hinterbliebenen bei ihrer Trauer zu helfen und sie in einer schwierigen Zeit, so gut es geht, zu unterstützen. Die Verwaltungsarbeit nimmt also mehr Zeit in Anspruch als die Arbeit mit dem Verstorbenen.

Deshalb ist der Beruf des Bestatters eigentlich ein Beruf für die Lebenden und nicht für die Toten.